Höfe am Brühl - Eine Klarstellung zum Thema Denkmalschutz
Anlass
In einem von Arnold Bartetzky initiierten offenen Brief an den Vorstandsvorsitzenden der Management für Immobilien AG (mfi) wird im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Höfe am Brühl“ an den „Erhalt des Kaufhauses Brühl in Leipzig“ appelliert. Erwartet wird, dass die alte Kaufhausfassade von Emil Franz Hänsel aus den Jahren 1908/1915/1928 wieder hergestellt und deshalb auf den Abbruch der jetzt sichtbar gewordenen Fassadenreste verzichtet wird. Was mit der inzwischen demontierten, sehr gut erhaltenen, denkmalgeschützten Aluminiumfassade des Leipziger Künstlers Harry Müller aus dem Jahre 1968 werden soll, bleibt bei dieser Forderung offen.
In der aktuellen Auseinandersetzung um den Bestand des ehemaligen Kaufhauses Brühl (Fragmente der alten Fassade) und des konsument-Warenhauses (vollständig erhaltene Aluminium-Fassade) wird ferner der Eindruck erweckt, dass man im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Projektes „Höfe am Brühl“ zu anderen Entscheidungen gekommen wäre, wenn man den angeblich „sehr guten Erhaltungszustand“ der im Zusammenhang mit den Abbruchmaßnahmen sichtbar gewordenen Sandsteinfassade früher erkannt hätte. Dies gipfelt in der Festsstellung, ein bedeutender Kaufhausbau des beginnenden 20. Jahrhunderts würde leichtfertig geopfert.
Deshalb sollen zur Versachlichung der Diskussion die Grundlagen und der Entscheidungsprozess im Bezug auf den Denkmalstatus und das Wettbewerbsverfahren im Folgenden nochmals kurz nachgezeichnet und damit klargestellt werden.
Klarstellung
Die Aufgabenstellung für den von der mfi durchgeführten Architektenwettbewerb „Höfe am Brühl“ wurde in einem Workshop am 09. Mai 2007 intensiv beraten. Diese Verfahrensweise wurde auf Wunsch der Stadt Leipzig und im Ergebnis eines StadtratsBeschlusses gewählt. An dem Workshop nahmen Vertreter der Architektenkammer Sachsen, des BDA, des Bundes Deutscher Baumeister, des Stadtforums Leipzig e.V. und des ARCHITEKTURRAUM e.V. teil. Es versteht sich, dass sowohl das Landesamt für Denkmalpflege, als auch die untere Denkmalschutzbehörde in die Vorbereitung des Wettbewerbs und diesen Workshop involviert waren.
Im Ergebnis des Workshops wurde die Wettbewerbsauslobung in wesentlichen Punkten präzisiert. Dies betraf auch die vereinbarten Maßgaben zum Denkmalschutz der Fassade, die nach außen als Aluminiumfassade aus dem Jahre 1968 sichtbar bleiben sollte. Zum Wettbewerbsverfahren hatten sich 69 Architekturbüros beworben, von denen 30 zur Teilnahme ausgewählt wurden. Am 1. November 2007 entschied sich die 19-köpfige Jury einstimmig zugunsten des Entwurfes des Berliner Architekturbüros Grüntuch Ernst. Wie alle anderen beteiligten Büros hatten die Architekten Grüntuch Ernst, der denkmalpflegerischen Maßgabe folgend, die Aluminiumfassade in ihr Konzept integriert.
Der äußerst schlechte Erhaltungszustand der Restfassade des Gebäudes von Emil Franz Hänsel war im Rahmen der Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens hinreichend bekannt. Laufstege hinter der Aluminiumfassade erlaubten eine Begehung aller Fassadenabschnitte. 1943 war das Gebäude durch Brandbomben zerstört worden. Die lang anhaltende Brandeinwirkung verursachte schwerwiegende Schäden an der Sandsteinfassade. In einem sehr differenzierten Gutachten vom 07.05.2008 bewertete der Leipziger Statiker Rolf Seifert, dem die Denkmalpflege die Rettung so manchen Kulturdenkmals verdankt, die heute sichtbare Restsubstanz im Hinblick auf eine mögliche Restaurierung. Seifert stellte fest, dass lediglich noch „42 % der verbliebenen Naturstein-Ansichtsflächen der Originalfassade im Bestand erhalten sind“ sind und dass „die Reparatur der Fassadenreste praktisch den Abbruch des Natursteinanteils am Mauerwerk und den totalen Neuaufbau desselben bedeuten würde“. Er konstatierte, dass durch Brandeinwirkung die oberflächennahen Schichten der Sandsteinelemente zwischen 5 und 35 mm abgesprengt waren und zusätzlich aus Sicherheitsgründen beim Umbau 1966/68 viele Teile abgeschlagen worden sind.
Der Investor und Bauherr mfi war von Anfang an bereit, die denkmalgeschützte Aluminiumfassade zu integrieren. In einem öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag zwischen mfi, dem Regierungspräsidium Leipzig und dem Landesamt für Denkmalpflege vom 10.07.2008 wurde vereinbart, dass die Aluminiumfassade zu erhalten und in den Neubau zu integrieren sei. Wesentlich für diesen Vergleich war das Gutachten des Ingenieurbüros Seifert, in dem die Reste der Sandsteinfassade als von nur noch eingeschränktem denkmalpflegerischen Wert eingestuft wurden und ihre Erhaltung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sein würde. In dieser Vereinbarung wurde der Investor verpflichtet, an der Nordseite der historischen Sandsteinfassade ein Bauelement, die zweite Fensterachse, vom 1. bis 4. Obergeschoss von Osten gesehen über eine Länge von ca. 15 m für die Öffentlichkeit begehbar zu erhalten und in ihrer Gesamtheit erlebbar zu machen. Die Aufgabe der fragmentarisch erhaltenen Sandsteinfassade war auch der Tatsache geschuldet, dass eine künftige Wiederverwendung praktisch ausgeschlossen war und der rein geschichtlichdokumentarische
Denkmalwert die erheblichen Mehrkosten kaum rechtfertigen konnte.
Die renommierte Bauhistorikerin Prof. Dr. Simone Hain sieht in der Kaufhausfassade von 1968 eine „im Spektrum der europäischen Nachkriegsmoderne herausragende architektonische und künstlerische
Qualität“. Wie sie in ihrem Gutachten zur Denkmalwürdigkeit vom August 2008 folgert, „stellt das ehemalige Kaufhaus ‚konsument‘ sowohl im städtebaulichen Ensemble der (inzwischen verlorenen) modernen Brühl-Bebauung als auch als Einzelarchitektur überregional eine herausragende architektonische Leistung seiner Zeit dar und es gehört zugleich in die universelle Traditionslinie einer bewegt plastischen, mit ihrer metallischen Anmutung spielenden Architektur, die von Hans Scharouns Berliner Philharmonie bis zu Frank Gehry´s vielbeachtetem Museumsbau in Bilbao reicht. Damit hat das Bauwerk sowohl dokumentarische Bedeutung für die jüngere Baugeschichte, namentlich der DDR-Periode, wie auch innerhalb der Geschichte des modernen Entwerfens
überhaupt“.
Leipzig, den 28.4.2010
Dr. Wolfgang Hocquél
Kulturstiftung Leipzig



